Mit der heute, am 24.04.2025 beschlossenen Novelle des Wiener Veranstaltungsgesetzes wird Awareness erstmals in Österreich gesetzlich geregelt. Das ist ein starkes Signal und ein großer Schritt hin zu sicheren Veranstaltungsräumen für alle.

Doch damit Awareness wirkt, benötigt es zusätzliche Schritte und Maßnahmen:

  1. Gewalt & Diskriminierung passieren nicht nur auf Partys – auch auf Messen, Konferenzen oder kleineren Events sind Schutz- und Awareness‑Konzepte erforderlich.
  2. Awareness kann nie allein funktionieren – mindestens zwei geschulte Personen müssen der Standard sein.
  3. Ausweitung der Definitionen sowie die Festlegung von Mindeststandards müssen folgen, damit Awareness nicht zur reinen Pflichtübung wird.
  4. Für eine gute Umsetzung braucht es umfassende Schulungs‑ und Weiterbildungsprogramme. Gemeinnützige Träger haben hierfür oft kein Budget; hier sind zusätzliche Fördermittel nötig, um Zugang zu gewährleisten, sowie bestehende Angebote nachhaltigt zu stärken.

Das aktuelle Gesetz sieht zwar keine Verpflichtung für Schulungen von Awareness‑Beauftragten vor – wir empfehlen dennoch, bei uns oder anderen Anbietern eine umfassende Qualifizierung zu absolvieren.

AwA* bietet eine 16‑stündige Schulung für Awareness‑Beauftragte an – praxisnah, solidarisch & betroffenenorientiert.
Infos & Anmeldung: awa‑stern.info/schulung-fur-awareness-beauftragte

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