Die Workshops sind in Deutsch verfügbar, auf Anfrage können wir alle Workshops auch in Englisch anbieten.

  • Awareness Basics für Schichtpersonen (12h Workshop + 3h Schnupperschicht in 3 Terminen)
  • Awareness für Veranstalter_innen und Räume (5h Workshop + individuelle Vereinbarung für weitergehende Zusammenarbeit)
  • Awareness Basics für den Alltag (4h Workshop)
  • Awareness-Beauftragte, Konzepte und Anlaufstellen – agieren gegen Machtmissbrauch (16h)
  • Awareness in queeren Kontexten (4h Workshop)
  • … Sicherheit? Emanzipatorische Sicherheit! (5h Workshop)
  • Genderdiversität und Awarenessarbeit (4h – 6h, je nach Vorwissen)
  • Aufbau einer eigenen Awareness und Anlaufstellen Struktur (mehrere Termine)
  • Baustelle und Awareness / anti-sexistische Baustelle (3h – 5h Anlassbezogenener Aufbau)
  • Anti-Diskriminierung in der Praxis – Grundlagenworkshop für Security-Personen (5h)
  • online Awareness Info / Onboarding Workshop (in english) 3h
Kosten
Kontakt & Vorlauf

Wir stellen Workshops immer nach Bedürfnis der Anfragenden zusammen – hier mehrere Beispiele

Awareness Basics für Schichtpersonen

12h in zwei Teilen + 3h Schnupperschicht

Awareness für Veranstalter_innen und Räume

5h + individuelle Vereinbarung für weitergehende Zusammenarbeit

Awareness Basics für den Alltag

5 Stunden

Awareness in queeren Kontexten

4 Stunden

… Sicherheit? Emanzipatorische Sicherheit!

5 Stunden

Awareness-Beauftragte, Konzepte und Anlaufstellen – agieren gegen Machtmissbrauch

16 Stunden

Wir empfehlen, pro Struktur/Organisation mindestens zwei Personen, für Strukturen mit vielen Veranstaltungen und hoher Teilnehmendenzahl mindestens vier Personen zu qualifizieren.
Die Preisvorschläge für die Teilnahme sind gestaffelt, um auch gemeinnützigen und/oder prekären Strukturen eine Teilnahme zu ermöglichen.


Das Schulungsausmaß umfasst 16 Stunden und ist somit vom Umfang her vergleichbar mit Qualifizierungen für Kinder- und Jugendschutzbeauftragte oder der Betriebshelfer*innen Erste Hilfe Qualifizierung.

Aktueller nächster Termine 18. und 19. März 2026 – Anmeldung via: https://awa-stern.info/schulung-fur-awareness-beauftragte/

Inhalte:

Die Awareness-Beauftragten-Schulung richtet sich an Personen, die innerhalb ihrer Struktur die Verantwortung für die Umsetzung des Awareness-Konzeptes übernehmen. Sie sind Ansprechpersonen, sollte es zu Fehlern oder Verstößen kommen, sie behalten das Aufgabengebiet mit im Blick. Die Schulung vermittelt damit verbundenes Grundlagenwissen sowie Möglichkeiten des Umgangs mit spezifischen Verantwortungen und Aufgaben, die sich aus dem neuen Veranstaltungsgesetz ergeben.

Die Schulung vermittelt dabei Wissen zu Awareness-Konzepten, Prinzipien, Haltung und Werten sowie zu Strukturen für Abläufe:
von A wie Anlaufstelle über B wie Betroffenenzentriertheit bis Z für Zusammenarbeit mit anderen Tätigkeitsfeldern.

Für die Schulung ist kein spezifisches Vorwissen nötig.

Die Schulung vermittelt sowohl Wissen zu neuen Wiener Veranstaltungsgesetz, also auch zu Verordnungen, die es zu Machtmissbrauch bei Förderungen im Kulturbereich gibt.

Veranstaltungsgesetz:

Das neue Veranstaltungsgesetz für Wien wurde am 24.04.2025 im Wiener Landtag verabschiedet und wird ab Sommer 2026 Pflicht!

Im Gesetz wird die Rolle von Awareness-Beauftragten (bei bestimmten Formen von Veranstaltung) als Bedingung für Veranstaltungen definiert.

Das Gesetz sieht (voraussichtlich) keinerlei gesetzliche Mindestqualifikationen für die Rolle der Awareness-Beauftragten vor. Als Struktur, die seit vielen Jahren zu diesem Thema arbeitet, sprechen wir uns für eine Qualifikation aus und geben eine Empfehlung ab.

Verordnungen im Kunst und Kulturbereich (BMWKMS):

Es gibt hier neue Fördervoraussetzungen seit dem 1. Juli 2025.
Bei Förderungen ab einer Förderhöhe von 50.000 Euro/Jahr ist ein Präventionskonzept gegen Machtmissbrauch vorzulegen. Ab einer Höhe von 100.000 Euro/Jahr ist zusätzlich ein Meldekanal für Hinweisgeber_innen (Whistleblowing-Kanal) einzurichten.
Unabhängig von der Förderhöhe muss bei Aktivitäten, bei denen Kinder und Jugendliche mitwirken, ein Kinderschutzkonzept vorgelegt werden.

Online Awareness onboarding/info Workshop (in English)

3 hours

An Introduction to the concept of awareness as it has been developed in German-language contexts.
The history, principles, and values of awareness work, as well as the various forms and spaces where it can be applied.
By the end of the 3 hours workshop you will have an overview of the concept and will have a first toolbox for yourself.

Workshop anfragen

Achtung: Winterpause

AwA* macht eine wohl-verdiente Winterpause. Von 22.12.2025 bis 11.01.2026 werden wir keine Anfragen bearbeiten. Ihr könnt natürlich trotzdem eine Anfrage stellen, wir besprechen diese dann nach der Winterpause. Solidarische Winter-Grüße 💜

Stornobedingungen für individuell vereinbarte Bildungsangebote
  • Im Fall einer Stornierung eines bereits angenommenen Angebots nach Ablauf des 7-tägigen gesetzlichen Rücktrittsrechts behalten wir uns die Erhebung einer Stornogebühr vor.
  • Die Stornogebühr beträgt
    • bei Rücktritt zwischen 30 und 15 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 50% des Angebotswerts
    • bei Rücktritt zwischen 14 Tagen und 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 75% des Angebotswerts
    • bei Rücktritt weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100 % des Angebotswerts.
  • Im Fall eines Rücktritts bis einschließlich 31 Tage vor Kursbeginn sind keine Stornogebühren, jedoch die bis dahin tatsächlich angefallenen Kosten für Vorbereitung und Angebotserstellung sowie etwaige bereits gebuchte Reiseverbindungen oder Unterkünfte zu bezahlen.
  • Bei Rücktritt mit ausreichendem Vorlauf sind wir grundsätzlich zu Verhandlung und Kulanz je nach finanziellen Möglichkeiten bereit.
  • Kann ein für beide Seiten annehmbarer Ersatztermin für ein vereinbartes Bildungsangebot gefunden werden, können die Stornogebühren entfallen.

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