Alle unsere Workshops beinhalten Wissen und Übungen zu folgenden Themen:

  • Gewalt und Diskriminierung intersektional verstehen
  • Unterstützung bei Grenzüberschreitungen bieten
  • Machtstrukturen und Privilegien reflektieren
  • Nachhaltigkeit und Resilienz in der Unterstützungsarbeit fördern
  • Awareness-Arbeit organisieren

Die Workshops werden generell in deutscher Sprache gehalten, auf Anfrage können wir sie aber auch auf Englisch anbieten.

Eine Gruppe Menschen an einem Tisch die sich unterhält, im Hintergrund eine Leinwand. Auf dem Tisch diverse Materialien wie Bücher und Broschüren
© Katja Hasenöhrl, 2025

Unsere bestehenden Workshop-Konzepte:

Detaillierte Erklärungen für die Workshop-Konzepte findest du etwas weiter unten.

  • Awareness Basics für Schichtpersonen
    (12h Workshop + 3h Schnupperschicht in 3 Terminen)
  • Awareness für Veranstalter*innen und Räume
    (5h Workshop + individuelle Vereinbarung für weitergehende Zusammenarbeit)
  • Awareness Basics für den Alltag
    (4h Workshop)
  • Awareness-Beauftragte, Konzepte und Anlaufstellen – agieren gegen Machtmissbrauch
    (16h)
  • Awareness in queeren Kontexten
    (4h Workshop)
  • … Sicherheit? Emanzipatorische Sicherheit!
    (5h Workshop)
  • Genderdiversität und Awarenessarbeit
    (4h–6h, je nach Vorwissen)
  • Aufbau einer eigenen Awareness und Anlaufstellen Struktur
    (mehrere Termine)
  • Baustelle und Awareness / anti-sexistische Baustelle
    (3h–5h Anlassbezogenener Aufbau)
  • Anti-Diskriminierung in der Praxis – Grundlagenworkshop für Security-Personen
    (5h)
  • online Awareness Info / Onboarding Workshop in english
    (3h)

Kosten für einen Workshop

  • geförderten & institutionalisierten Projekten/Gruppen/Initiativen
  • freien Gruppen
  • solidarischen oder primär ehrenamtlichen & geldlosen Projekten/Gruppen/Initiativen
  • Organisationen mit größeren finanziellen Möglichkeiten zahlen mehr, damit wir auch solidarische Veranstaltungen unterstützen können.

Kontakt & Vorbereitung

Workshop-Konzepte im Detail:

Awareness Basics für Schichtpersonen

Awareness für Veranstalter_innen und Räume

Awareness Basics für den Alltag

Awareness in queeren Kontexten

… Sicherheit? Emanzipatorische Sicherheit!

Awareness-Beauftragte, Konzepte und Anlaufstellen – agieren gegen Machtmissbrauch

Wir empfehlen, pro Struktur/Organisation mindestens zwei Personen, für Strukturen mit vielen Veranstaltungen und hoher Teilnehmendenzahl mindestens vier Personen zu qualifizieren.
Die Preisvorschläge für die Teilnahme sind gestaffelt, um auch gemeinnützigen und/oder prekären Strukturen eine Teilnahme zu ermöglichen.


Das Schulungsausmaß umfasst 16 Stunden und ist somit vom Umfang her vergleichbar mit Qualifizierungen für Kinder- und Jugendschutzbeauftragte oder der Betriebshelfer*innen Erste Hilfe Qualifizierung.

Aktueller nächster Termin 12. und 13. August 2026 – Anmeldung HIER

Inhalte:

Die Awareness-Beauftragten-Schulung richtet sich an Personen, die innerhalb ihrer Struktur die Verantwortung für die Umsetzung des Awareness-Konzeptes übernehmen. Sie sind Ansprechpersonen, sollte es zu Fehlern oder Verstößen kommen, sie behalten das Aufgabengebiet mit im Blick. Die Schulung vermittelt damit verbundenes Grundlagenwissen sowie Möglichkeiten des Umgangs mit spezifischen Verantwortungen und Aufgaben, die sich aus dem neuen Veranstaltungsgesetz ergeben.

Die Schulung vermittelt dabei Wissen zu Awareness-Konzepten, Prinzipien, Haltung und Werten sowie zu Strukturen für Abläufe:
von A wie Anlaufstelle über B wie Betroffenenzentriertheit bis Z für Zusammenarbeit mit anderen Tätigkeitsfeldern.

Für die Schulung ist kein spezifisches Vorwissen nötig.

Die Schulung vermittelt sowohl Wissen zu neuen Wiener Veranstaltungsgesetz, also auch zu Verordnungen, die es zu Machtmissbrauch bei Förderungen im Kulturbereich gibt.

Veranstaltungsgesetz:

Das neue Veranstaltungsgesetz für Wien wurde am 24.04.2025 im Wiener Landtag verabschiedet und wird ab Sommer 2026 Pflicht!

Im Gesetz wird die Rolle von Awareness-Beauftragten (bei bestimmten Formen von Veranstaltung) als Bedingung für Veranstaltungen definiert.

Das Gesetz sieht (voraussichtlich) keinerlei gesetzliche Mindestqualifikationen für die Rolle der Awareness-Beauftragten vor. Als Struktur, die seit vielen Jahren zu diesem Thema arbeitet, sprechen wir uns für eine Qualifikation aus und geben eine Empfehlung ab.

Verordnungen im Kunst und Kulturbereich (BMWKMS):

Es gibt hier neue Fördervoraussetzungen seit dem 1. Juli 2025.
Bei Förderungen ab einer Förderhöhe von 50.000 Euro/Jahr ist ein Präventionskonzept gegen Machtmissbrauch vorzulegen. Ab einer Höhe von 100.000 Euro/Jahr ist zusätzlich ein Meldekanal für Hinweisgeber_innen (Whistleblowing-Kanal) einzurichten.
Unabhängig von der Förderhöhe muss bei Aktivitäten, bei denen Kinder und Jugendliche mitwirken, ein Kinderschutzkonzept vorgelegt werden.

Online Awareness onboarding/info Workshop (in English)

An Introduction to the concept of awareness as it has been developed in German-language contexts.
The history, principles, and values of awareness work, as well as the various forms and spaces where it can be applied.
By the end of the 3 hours workshop you will have an overview of the concept and will have a first toolbox for yourself.

Workshop Anfrage Formular:

Stornobedingungen für individuell vereinbarte Bildungsangebote
  • Im Fall einer Stornierung eines bereits angenommenen Angebots nach Ablauf des 7-tägigen gesetzlichen Rücktrittsrechts behalten wir uns die Erhebung einer Stornogebühr vor.
  • Die Stornogebühr beträgt
    • bei Rücktritt zwischen 30 und 15 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 50% des Angebotswerts
    • bei Rücktritt zwischen 14 Tagen und 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 75% des Angebotswerts
    • bei Rücktritt weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100 % des Angebotswerts.
  • Im Fall eines Rücktritts bis einschließlich 31 Tage vor Kursbeginn sind keine Stornogebühren, jedoch die bis dahin tatsächlich angefallenen Kosten für Vorbereitung und Angebotserstellung sowie etwaige bereits gebuchte Reiseverbindungen oder Unterkünfte zu bezahlen.
  • Bei Rücktritt mit ausreichendem Vorlauf sind wir grundsätzlich zu Verhandlung und Kulanz je nach finanziellen Möglichkeiten bereit.
  • Kann ein für beide Seiten annehmbarer Ersatztermin für ein vereinbartes Bildungsangebot gefunden werden, können die Stornogebühren entfallen.

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